Fördergegenstand
Gefördert werden kurzfristige Maßnahmen im Innenstadtbereich:
- Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte
- Städtebauliches Innenstadtmanagement
Dieses dient dazu, unterschiedliche Innenstadt-Akteure zu beraten und zu begleiten sowie Nachnutzungsoptionen aktiv zu steuern. - Projektfonds zur Innenstadtentwicklung
Aus einem Projektfonds können kleinere investive und nichtinvestive Maßnahmen finanziert werden (z.B. Events von Standortgemeinschaften, ein Auftaktfest nach Beendigung des Lock-Down, der Einbau automatischer Eingangstüren, Verbesserungen der Stadtmöblierung etc.). Im Unterschied zum öffentlich-privaten Projektfonds (Leitlinie öffentlich-privater Projektfonds) kann auf die finanzielle Beteiligung von privater Seite verzichtet werden. - Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde
Ladenlokale mit einer Mietfläche von bis zu 300 m² können für maximal zwei Jahre durch die Gemeinde zu einem verminderten Mietzins angemietet und zu einer weiter reduzierten Miete an innovative und frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kulturangebote) weitervermietet werden. Beihilferechtliche Regelungen sind zu beachten. - Restrukturierung von Einzelhandelsgroßimmobilien
Die Umnutzung großflächiger Einzelhandelsimmobilien stellt Gemeinden und Eigentümer vor besondere Herausforderungen. Es können Machbarkeitsstudien für Nachnutzungen, städtebauliche Planungen, Gutachten oder die Durchführung kooperativer Entwicklungsprozesse bezuschusst werden. - Zwischenerwerb leerstehender Einzelhandelsimmobilien
Die Kosten eines Zwischenerwerbs durch die Gemeinde können für maximal 5 Jahre bezuschusst werden (Zinsen und Nebenkosten, nicht aber der Kaufpreis). - Bauliche Investitionen für Zwischennutzungen
Die temporäre Zwischennutzung von leerstehenden Geschäftsflächen oder Brachen ist häufig erst durch kleinere bauliche Anpassungen möglich. - Kommunale Förderprogramme für Erdgeschossnutzungen
Für bauliche Investitionen in leerstehende Erdgeschosslagen zur Nachnutzung durch Wohnen, Kultur, Gewerbe, Soziale Einrichtung etc. können kommunale Förderprogramme aufgelegt werden, um einen niedrigschwelligen Förderanreiz zu setzen.
Zusätzlich gefördert werden längerfristige Maßnahmen im Innenstadtbereich:
- Baulich-investive Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte
Hierzu zählt z.B. die bauliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.